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Ausland

Aus Motorrad-Wiki

Beim Motorrad fahren im Ausland muss man einiges beachten. So sind die Bußgelder in praktisch allen Ländern dramatisch höher als in Deutschland - Ausnahme Osteuropa. Wer Bußgelder nicht an Ort und Stelle zahlen kann, muss damit rechnen, dass das Fahrzeug beschlagnahmt wird, da die Staaten keine Druckmittel gegen Ausländer haben, die sich außer Landes aufhalten.

Auf jeder Fahrt im Nicht-EU-Ausland ist die grüne Versicherungskarte Pflicht, aber auch im EU-Ausland ist sie zu empfehlen.

Soweit nicht anders angegeben, gilt innerorts ein Tempolimit von 50 km/h.


Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Führerscheinklassen

Allgemein macht der EU-Führerschein im Scheckkartenformat vieles einfacher. Es gibt aber noch zwei Fallstricke:

[Bearbeiten] A1 unter 18

Fährst du A1 und bist noch nicht 18, dann informiere dich vor der Fahrt, ob das in den betroffenen Ländern erlaubt ist bzw. ob ein Abkommen mit Deutschland existiert. Das ist z.B. in Italien der Fall, aber nicht in den Niederlanden.

[Bearbeiten] A beschränkt nach 2 Jahren

In Deutschland wird "A beschränkt" nach 2 Jahren automatisch zu "A unbeschränkt". Im Führerschein ist aber nur bei "A beschränkt" ein Datum eingetragen. Ausländische Polizisten können also nicht wissen, dass du bereits offen fahren darfst. Z.B. in der Schweiz ist es ein empfindliches Vergehen, damit eine Maschine über 34 PS zu fahren. Du musst also vor Fahrtantritt den Führerschein ändern lasesn. Das kann mehrere Wochen dauern, da der Führschein von der Bundesdruckerei erstellt wird und weil die Bearbeitung auf dem Amt nicht immer die schnellste ist.


[Bearbeiten] Länder

[Bearbeiten] Deutschland (zum Vergleich)

  • außerorts 100 km/h, kein generelles Tempolimit auf Autobahnen (aber oft 100 oder 120 km/h).
  • geringe Bußgelder außer bei Alkohol am Steuer
  • mittlere Überwachungsdichte, vor allem innerorts stärker
  • keine Autobahnmaut (außer für LKW)
  • 0,5-Promillegrenze, bei Unfall 0,3, für Fahranfänger (zwei Jahre Führerscheinbesitz) und alle unter 21 gilt seit 01.02.2007 (kein "Bestandsschutz") 0,0-Promillegrenze
  • weitere Erklärungen auch bzgl. Führerschein-Recht für Ausländer hier
  • A1 unter 18 anerkannt

[Bearbeiten] Belgien

  • Tempolimit außerorts 90, Autobahn 120 km/h.
  • Mitführen einer Warnweste ist Pflicht (50 € Strafe), das Tragen ist eigentlich auch Pflicht, wird aber nicht geahndet
  • 0,5-Promillegrenze
  • Benzin billiger


[Bearbeiten] Dänemark

  • bei Autobahnenauffahrten haben auffahrende Fahrzeuge Vorfahrt. Fahrzeuge, die schon auf der Autobahn sind, müssen das Einordnen ermöglichen.
  • höhere Bußgelder
  • 0,5-Promillegrenze


[Bearbeiten] Frankreich

  • Tempolimit außerorts 90, Schnellstraßen 110, Autobahn 130 km/h.
  • Für Führerscheinneulinge (bis zwei Jahre Führerscheinbesitz) oder bei Nässe gelten niedrigere Tempolimits: Außerorts 80, Schnellstraßen 100, Autobahnen 110 km/h.
  • Autobahnmaut streckenabhängig
  • 0,5-Promillegrenze


[Bearbeiten] Großbritannien

  • Linksverkehr: Scheinwerfer passend abkleben, mit der linken Hand am Körper vorbei grüßen
  • sehr aktive Motorradkultur
  • Helmpflicht für BMW C1-Fahrer


[Bearbeiten] Italien

  • Italien fiel in letzter Zeit durch besonders harte Gesetze auf. So können Motorräder beschlagnahmt und vernichtet werden, wenn der Fahrer ohne Helm unterwegs ist, oder während der Fahrt eine Hand vom Lenker oder einen Fuß von den Rasten nimmt. Mittlerweile wurde daraus nur eine vorübergehende Beschlagnahmung.
  • innerots 50, außerorts 90 bei Regen, sonst 110 km/h, für PKW auch 130 auf Schnellstraßen, auf Autobahnen 110 bei Regen, meist 130, 150 km/h bei dreispurigem Ausbau und besonderer Beschilderung
  • Autobahnmaut streckenabhängig
  • 0,5-Promillegrenze
  • sehr hohe Bußgelder
  • viele Radarfallen an lukrativen Stellen
  • in einigen Städten spezielle Abgasvorschriften
  • A1 unter 18 anerkannt

Link: Motorradfahren in Italien (motorradonline.de)


[Bearbeiten] Luxemburg

  • Tempolimit außerorts 90 (falls beschildert 110), Autobahn 130 (trocken) und 110 km/h (nass).
  • Bei weniger als einem Jahr Führerscheinbesitz außerorts 75, Autobahn 90.
  • 0,8-Promillegrenze (demnächst 0,5 Promille)
  • Benzin günstiger


[Bearbeiten] Niederlande

  • Busse haben immer Vorfahrt
  • Kaum zum Motorradfahren geeignete öffentliche Strecken, aber einige Rennstrecken
  • für große Anteile der deutschen Bevölkerung (NRW) sehr nahe Reiseziele
  • keine Autobahnmaut
  • 0,5-Promillegrenze
  • Benzin teurer, Diesel günstiger
  • A1 erst ab 18
  • 25 km/h-Mofas dürfen ohne Helm auf dem Radweg gefahren werden, 45 km/h nur mit Helm und auf der Straße
  • Bußgelder teurer, Datenübermittlungsabkommen und Bußgeldvollstreckungsabkommen (ab 100.-) mit Deutschland

[Bearbeiten] Norwegen

  • kein EU-Mitglied, EU-Führerschein 3 Monate gültig
  • Traumhafte Strecken mit sehr wenig Verkehr (abseits von Oslo)
  • Extrem hohe Bußgelder (20 km/h: 300 Euro), Beschlagnahmung des Fahrzeugs und Ausweisung des Fahrers ab 30 km/h Übertretung des Tempolimits zusätzlich zum Bußgeld möglich.
  • 0,2-Promillegrenze
  • eher dünne Überwachung außerhalb Oslos

[Bearbeiten] Österreich

  • 0,5-Promillegrenze, 0,1 Promille bis 20 Jahre oder in den ersten beiden Jahren des Führerscheinbesitzes
  • Mitführeren eines Verbandsset ist Pflicht
  • Benzin günstiger
  • Bußgelder teurer, Bußgeldvollstreckungsabkommen mit Deutschland
  • Autobahnmaut
  • Sozia/Sozius muss mindestens 12 Jahre alt sein
  • überholen stehender Kolonnen an Ampeln/Bahnübergängen bei ausreichendem Seitenabstand legal, nicht aber auf der Autobahn im Stau
  • A1 erst ab 18
  • Tempolimits, die weniger als 20 Meter vor oder nach Ortschildern aufgestellt sind, gelten für alle Straßen im Ort

[Bearbeiten] Polen

  • Wenn Fahrzeugführer und Fahrzeughalter (im Kfz-Schein) nicht identisch sind, muss der Fahrzeugführer eine schriftliche Nutzungsbevollmächtigung vom Fahrzeughalter mitzuführen (bzw einen Kaufvertrag mit den beiden Namen). [1]
  • 0,2-Promillegrenze, sehr hohe Strafen (Freiheitsstrafen, Führerscheinentzug, Fahrzeugsicherstellung)
  • sehr wenig Autobahnen


[Bearbeiten] Portugal

  • Bei weniger als einem Jahr Führerscheinbesitz außerorts 75, Autobahn 90 km/h.
  • Mitführeren eines Verbandsset ist Pflicht


[Bearbeiten] Schweden

  • sehr hohe Bußgelder (außerorts +19 km/h: 260 Euro)
  • Helmpflicht für BMW C1-Fahrer

[Bearbeiten] Schweiz

  • kein EU-Mitglied
  • sehr hohe Bußgelder, sehr gesetzeskonforme Fahrkultur, starke Überwachung, Bußgeldvollstreckungsabkommen mit Deutschland
  • Jahresplakette für Autobahnmaut, muss auf festem Teil montiert sein, muss aber nicht immer sichtbar sein. Beliebt ist ein fester Platz unter der Sitzbank. So kann sie nicht beschädigt oder geklaut und bei Kontrollen gezeigt werden.
  • 0,5-Promillegrenze
  • Benzin günstiger
  • Brillenträger müssen zweite Brille mitführen
  • Link: Bußgelder
  • Führerschein A beschränkt muss nach 2 Jahren umgeschrieben werden

[Bearbeiten] Spanien

  • Mitführeren eines Verbandsset ist Pflicht
  • Wer den Führerschein Klasse B Schein mindestens 3 Jahre hat, darf automatisch auch 125er fahren. Das gilt auch für Ausländer.

[Bearbeiten] USA

  • 0,5-Promillegrenze
  • Helmpflicht: in 20 Bundesstaaten und Washington D.C, in vier Staaten entweder keine Gesetze oder es liegt im Ermessen des Fahrers, in 19 Staaten keine Helmpflicht für Erwachsene, aber für Kinder (Details)
  • Benzin viel günstiger
  • Details über Bundesstaaten: america-journal.de


[Bearbeiten] Web-Links