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Diskussion:Fahrerlaubnis und Führerschein

Aus Motorrad-Wiki

[Bearbeiten] EU-Neuregelung (A2 und Co)

Hallo miteinander

Weiss jemand, wann genau die Motorrad-Klasse A2 bis 48PS im EU-Raum eingeführt wird und ob auch die Schweiz davon betroffen ist?

Gruss Ralph


Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung)

Artikel 1

a) Klasse A1:

- Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,1 kW/kg;

- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW;

- das Mindestalter für die Klasse A1 wird auf 16 Jahre festgelegt;

b) Klasse A2:

- Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind;

- das Mindestalter für die Klasse A2 wird auf 18 Jahre festgelegt;

c) Klasse A:

i) Krafträder: - das Mindestalter für die Klasse A wird auf 20 Jahre festgelegt. Für das Führen von Krafträdern dieser Klasse ist jedoch eine mindestens zweijährige Fahrpraxis auf Krafträdern mit einem Führerschein der Klasse A2 vorzuschreiben. Diese vorherige Fahrpraxis ist entbehrlich, wenn der Bewerber mindestens das 24. Lebensjahr vollendet hat;

ii) dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW: - das Mindestalter für die Klasse für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW wird auf 21 Jahre festgelegt.

Artikel 16

Umsetzung

1. Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis zum 19. Januar 2011 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um Artikel 1 Absatz 1, Artikel 3, Artikel 4 Absätze 1, 2 und 3 sowie Absatz 4 Buchstaben b bis k, Artikel 6 Absatz 1 sowie Absatz 2 Buchstaben a, c, d und e, Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b, c und d sowie Absätze 2, 3 und 5, die Artikel 8, 10, 13, 14 und 15 sowie Anhang I Nummer 2, Anhang II Nummer 5.2 in Bezug auf die Klassen A1, A2 und A und den Anhängen IV, V und VI nachzukommen. Sie teilen der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Vorschriften mit.

2. Sie wenden diese Vorschriften ab dem 19. Januar 2013 an.

Quelle: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0126:DE:HTML


Ob die Schweiz die A2-Regelung übernimmt, entzieht sich meiner Kenntnis...

StealthFX 11:04, 12. Jun 2008 (UTC)


[Bearbeiten] Frage

Hallo Ich habe mal eine Frage Mir wurde der Führerschein entzogen jetzt habe ich ihn endlich nach Neuerteilund wieder, meine Probezeit hat sich um 2 Jahre natürlich verlängert und bei A beschränkt hab ich wieder 2 Jahre bekommen Stimmt das überhaupt? Ich dachte dass die Verlängerung der Probezeit nichts mit der Beschränkung der Klasse A zu tun hätte Gruß Patrick

Das ist zwar kein Forum, aber auch in einem Forum wird das kaum einer genau wissen. Frag mal bei der zuständigen Behörde. Ich würde raten (!), dass du A beschränkt insgesamt 2 Jahre besessen haben musst.--Blahwas 10:58, 26. Aug 2008 (UTC)


[Bearbeiten] Sperrung von anoynmen/neuen Usern

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