Fahrerlaubnis und Führerschein
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Die Fahrerlaubnis ist die behördliche Genehmigung zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen. Sie ist an einen bestimmten Fahrzeugtyp, die Fahrzeugklasse, gebunden: Wer die Fahrerlaubnis für eine Klasse besitzt, hat das Recht, ein Kraftfahrzeug dieser Klasse zu führen (Fahrerlaubnisklasse).
Der Führerschein ist das persönliche Dokument (Urkunde!) über die Erteilung einer Fahrerlaubnis in Deutschland, beziehungsweise einer Lenkberechtigung in Österreich. In der Schweiz lautet die Bezeichnung dieses Dokuments Führerausweis.
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[Bearbeiten] Der EU-Führerschein
Der EU-Führerschein im Scheckkartenformat hat den alten rosa Papierführerschein abgelöst. Auf der Rückseite sind die Fahrerlaubnisklassen vermerkt. Markierungen mit Stern *) verweisen auf das Beschriftungsfeld links oben. Hier kann der Prüfer unmittelbar nach dem Ende der bestandenen praktischen Führerscheinprüfung das Datum eintragen. Wäre es gedruckt und der Prüfling fällt durch, müsste der Führerschein vernichtet und neu erstellt werden. Wird der Führerschein erst nach der Prüfung hergestellt, muss der Prüfling danach noch einige Tage warten. Einige Kommunen beschriften das Textfeld, andere lassen der Prüfling nach der Prüfung auf den Führerschein warten und stellen ggfs. Übergangsdokumente aus, falls es eine Führerscheinerweiterung war.
[Bearbeiten] Führerscheinerwerb
Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor dem Mindestalter des Führerscheins abgelegt werden, die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vorher. Da man zuvor die Theoriestunden hören muss und die Bearbeitung des Führerscheinantrags auf dem Meldeamt bis zu 3 Monate dauern kann ist die es anzuraten, sich 6 Monate vor dem gewünschten Termin (normalerweise kurz vor oder nach dem Geburtstag) zum Führerschein anzumelden.
Dazu braucht man:
- Passbild
- Sehtestbescheinigung (ca. 6 Euro beim Optiker oder Augenarzt, 2 Jahre gültig)
- Nachweis eines Erste Hilfe-Kurses (entfällt wenn vorher schon ein anderer Führerschein besteht)
- Anmeldung beim Amt (ca. 60 Euro)
- Anmeldung bei einer Fahrschule (100-180 Euro sofort, insgesamt 800-1.300 Euro ohne durch Prüfungen zu fallen)
Ferienfahrschulen unterrichten Theorie und Praxis im Block als Vollzeitprorgramm. So kann man innerhalb von 2 Wochen mit allen Theorie- und Fahrstunden und Prüfungen durchkommen. Beantragen muss man den Führerschein trotzdem noch einige Wochen (besser 3 Monate) vorher.
[Bearbeiten] Fahrerlaubnisklassen für Krafträder
[Bearbeiten] Mofa
50 ccm, 25 km/h, 1 Sitzplatz, Mindestalter 15 Jahre. Ab 16 Jahre darf man ein Kind bis 7 Jahre mitnehmen. Fürs Mofa braucht man eine Prüfbescheinigung, wenn man keinen Führerschein hat. Für Mofa gibt es keine eigene Fahrerlaubnisklasse. Mofas werden gerne von Jugendlichen gefahren oder von Personen, denen der Führerschein entzogen wurde, die danach aber die Prüfbescheinigung abgelegt haben. Das Führen von Mofas ist nach dem Entzug der Fahrerlaubnis verboten, auch wenn man weiterhin eine Prüfbescheinigung besitzt. Durch das Fahrverbot darf man keine Kraftfahrzeuge führen; darunter fallen Mofas, Fahrräder mit Hilfsmotor; Autos und Motorräder ohnehin.
[Bearbeiten] Klasse M
Motorisierte Kleinkrafträder bis maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h (bis 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind und bis 60 km/h bei Fahrzeugen wie der Simson Schwalbe aus der ehemaligen DDR). In der Regel sind dies Mofas, Mopeds und Roller. Für Motorradfahrer eher uninteressant, aber ein erster preisgünstiger Einstieg in die Welt motorisierter Zweiräder für Jugendliche und Autofahrer, außerdem eine Notlösung bei akutem Geldmangel. Solche Fahrzeuge dürfen nicht auf die Kraftfahrstraßen (Autobahnen und andere ausgeschilderte Schnellstraßen), was je nach Region die Wegewahl verkomplizieren und die Fahrzeit unverhältnismäßig verlängern kann. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Gemessen daran, dass der Besitz der Klasse M weder die Probezeit mit PKW noch künftige Führerscheinerwerbe verkürzt und weil er in allen anderen Klassen (B, A, A1) enthalten ist, ist der Führerschein Klasse M recht teuer.
Klasse M wird mitunter neuerdings auch AM genannt. Früher hieß dieser Führerschein Klasse 4.
[Bearbeiten] Klasse A1
Hierfür ist ein Mindestalter von 16 Jahren Voraussetzung. Es dürfen motorisierte Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW/15 PS (Leichtkrafträder) gefahren werden. Bis zur Vollendung des 18. Geburtstages darf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 80 km/h betragen, das heißt, das Motorrad muss entsprechend gedrosselt sein. Aber auch nach dem 18. Geburtstag gilt das Limit von 15 PS und 125 ccm.
Leichtkrafträder entsprechend Klasse A1 haben im Vergleich zu Kleinkrafträdern nach Klasse M deutlich höhere Versicherungsprämien. Auf längeren Strecken sparen noch nicht volljährige Jugendliche aber einiges an Zeit gegenüber Klasse M, u. a. weil sie Kraftfahrstraßen benutzen dürfen. Der Führerschein Klasse A1 schließt Klasse M ein.
Wer vor dem 01.04.1980 seinen PKW-Führerschein (damals Klasse 3) gemacht hat, darf ebenfalls 125er fahren und kann sich seinen alten Führerschein gegen einen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen lassen, auf dem dann die Klasse A1 vermerkt ist.
Der Vorbesitz der Klasse A1 spart einige Fahrstunden beim Erwerb des Führerscheins Klasse A. Weil A-Maschinen viel bequemer zu fahren und oft sogar günstiger in Anschaffung und Unterhalt als 125er sind, ist der Führerschein A für Besitzer der Führerscheinklasse A1 wärmstens zu empfehlen. Die 125er verkauft man am besten noch gedrosselt auf 80 km/h, da hier die Nachfrage am größten ist und man sich die TÜV-Gebühren für das Austragen der Drosselung spart.
Im Gegensatz zur Klasse M bietet sich A1 für 16-jährige an, weil er die Ausbildung zur Klasse A mit dem vollendeten 18. Lebensjahr verkürzt und verbilligt und weil die Zeit mit der Klasse A1 zur Probezeit zählt.
Auch wenn es ein Roller sein muss: Die gibt es auch als 125er! Mit 80 km/h ist so etwas jedem noch so getunten 50er Roller (Klasse M) überlegen.
Jugendliche unter 18 Jahren sollten sich vor Fahrten ins Ausland informieren, ob die Fahrerlaubnis "A1 unter 18" im Zielland anerkannt ist. Das ist z. B. in Österreich nicht der Fall. Erst ab vollendetem 18. Lebensjahr erkennen alle EU-Länder alle Fahrerlaubnisklassen an.
[Bearbeiten] Klasse A2
Diese Führerscheinklasse gibt es noch nicht, muss aber innerhalb der nächsten Jahre auf Grund des EU-Rechts von Deutschland eingeführt werden. Bei ihrer Einführung wird sie die Klasse "A beschränkt" ablösen. Nach zwei Jahren Besitz wird sie automatisch in Klasse A umgewandelt.
Krafträder bis zu 35 kW/48 PS und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung (also 70 kW/96 PS) abgeleitet sind. Das könnte z. B. eine gedrosselte Suzuki GS500 sein. Der Führerschein Klasse A2 schließt Klasse M ein. Mindestalter 18 Jahre.
Die Begrenzung der offenen Leistung des gedrosselten Motorrads bewirkt, dass Fahranfänger keine Maschinen fahren werden, die ungedrosselt mehr als 70 kW/96 PS leisten. Somit entfallen praktisch alle aktuellen Supersportler und alle hubraumstärkeren Mittel- und Oberklassemotorräder, die normalerweise versicherungsgünstige 98 PS oder mehr als 100 PS leisten. Ob die Industrie darauf reagiert und künftig die Mittelklasse-Modelle mit 96 PS angibt oder direkt abgeleitete Modelle mit 48 PS anbietet bleibt abzuwarten. Tatsächlich sind bereits viele kleinere Modelle auf dem Markt mit 48 PS angegeben.
[Bearbeiten] Klasse A
Klasse A gilt für alle Krafträder. Wer die Fahrprüfung vor dem 25. Geburtstag ablegt, darf erst zwei Jahre nach der Prüfung Maschinen über 25 kW/34 PS fahren. Die Fahrerlaubnis nennt man in diesem Zeitraum "A beschränkt". Es gibt auch eine Begrenzung des Leistungsgewichts (max. 0,16 kW/kg), die aber für die allermeisten Maschinen nicht von Belang ist. Ausnahme sind einige alte Zweitakt-125er.
Zwei Jahre nach Bestehen der Prüfung darf man automatisch Maschinen über 25 kW/34 PS fahren. Der Führerschein kann, muss aber nicht umgeschrieben werden. Wer innerhalb dieser zwei Jahre 25 wird, kann durch eine zusätzliche Fahrprüfung von der Leistungsbeschränkung befreit werden. Die zwei Jahre Drossel-Zeit haben mit der Probezeit nichts zu tun!
Der Führerschein Klasse A (auch beschränkt) schließt die Klassen A1 und M ein.
Die Versicherungsprämien sind bei Motorrädern mit 25 kW/34 PS relativ günstig, Anfänger zahlen für Maschinen um 600 ccm ca. 200 € pro 12 Monate Haftpflicht und Teilkasko. Erst in der Klasse über 72 kW/98 PS schnellen die Prämien sehr deutlich in die Höhe, da hier das versicherte Risiko am höchsten ist.
[Bearbeiten] Direkteinstieg
Wer bei der erfolgreichen Fahrprüfung bereits das 25. Lebensjahr vollendet hat, darf direkt Motorräder ohne Leistungsbeschränkung fahren. Voraussetzung ist jedoch, dass Ausbildung und Prüfung auf einem Motorrad der unbeschränkten Leistungsklasse gemacht wurden (mindestens 44 kW/60 PS). Die Fahrprüfung kann bereits einen Monat vor Erreichen des 25. Lebensjahres abgelegt werden; der Führerschein wird jedoch frühestens am Tage des 25. Geburtstages ausgehändigt.
Es ist theoretisch möglich, auch nach vollendetem 25. Lebensjahr die Klasse A beschränkt zu machen, in der Praxis dürfte dies jedoch keine nennenswerte Rolle spielen, da sich kaum jemand freiwillig derart in der Wahl seines Motorrades einschränkt. Auch was die Möglichkeit Probefahrten zu machen anbelangt, hätte man ausschließlich Nachteile, da nur wenige auf 25 kW/34 PS gedrosselte Vorführ-Maschinen auf dem Markt sind.
[Bearbeiten] Kosten
Die Kosten schwanken regional sehr stark - sie sind im folgenden nur zum Vergleich der Klassen untereinander geeignet. Außerdem werden Führerscheine immer teurer. Darum lohnt Abwarten eher nicht und alte Preise aus Erzählungen sind mit Vorsicht zu genießen.
- Mofa-Prüfbescheinigung (25 km/h) ca. 70 Euro
- Klasse M (50 ccm) ca. 500 Euro
- Klasse A1 (125 ccm) ca. 700 Euro
- Klasse A (beschränkt oder offen) ab ca. 1.000 Euro, mit Vorbesitz A1 ca. 700 Euro
- Klasse B ca 1300 Euro
Rechenbespiele:
- mit 16 Kl. M, mit 18 Kl. A und B: 2.800 Euro
- mit 16 Kl. A1, mit 18 Kl. A und B: 2.700 Euro - du zahlst ingesamt weniger, darfst im Alter von 16 bis 18 volle 80 km/h statt 45 km/h fahren und hast deine Probezeit mit 18 schon beendet, wenn du dir nichts zuschulden kommen lässt.
[Bearbeiten] Probezeit
Die Probezeit ist eine Verschärfung der Sanktionen für Fehlverhalten von Fahranfängern aller Klassen (außer M) im Straßenverkehr.
Die Probezeit dauert zwei Jahre ab Erwerb der ersten Fahrerlaubnis (ausser Klasse M). Bei zwei Verstößen der Kategorie B oder einem Verstoß der Kategorie A wird eine Nachschulung fällig und die Probezeit verlängert sich einmalig um zwei Jahre.
Die Probezeit hat nichts zu tun mit:
- der zweijährigen Leistungsbeschränkung der Klasse A auf 25 kW/34 PS
- der zweijährigen Geschwindigkeitsbeschränkung der Klasse A1 auf 80 km/h
Details siehe Hauptartikel Probezeit.
[Bearbeiten] Führerschein vs. Alkohol im Straßenverkehr
In Deutschland gilt im Straßenverkehr die 0,5-Promille-Grenze, bei Beteiligung an einem Unfall ist ab 0,3 Promille ein Bußgeld und (mindestens) Teilschuld fällig. Für Fahranfänger (weniger als 2 Jahre Führerscheinbesitz) und alle unter 21 Jahren gilt ab 01.08.2007 die 0,0-Promille-Grenze! Dabei gibt es keinen "Bestandsschutz", d. h. diese Regelung gilt auch für Personen, die ihren Führschein vor dem 01.08.2007 erworben haben.
Die Strafen für Fahrten unter Alkoholeinfluss sind drastisch, besonders bei Wiederholungstätern. Bedenkt, dass das Urteilsvermögen nicht nur beim Fahren selbst getrübt ist, sondern auch bei der Entscheidung, ob man noch fahren kann. Man fühlt sich meistens nüchterner als man tatsächlich ist. Dies gilt besonders für Personen, die beim Alkoholkonsum bereits eine gewisse Routine entwickelt haben. Bei hohem Blutalkoholwert ohne sichtbare Anzeichen von Trunkenheit ist oft direkt eine MPU fällig, da dann von gewohnheitsmäßigem Trinken ausgegangen werden kann.
[Bearbeiten] Führerscheine aus dem Ausland
Vielen Deutschen erscheint es verlockend, den Führerschein im Ausland zu machen: Geringere Kosten und einfachere Prüfungen sind nur zwei Vorteile. Wer bisher keinen deutschen Führerschein besessen hat, kann das legal tun, sofern er sich tatsächlich 185 Tage im EU-Ausland aufgehalten hat, z. B. im Rahmen eines Auslandsstudiums. Der EU-Führerschein muss nicht umgeschrieben werden. Es gilt aber das Mindestalter von 18 Jahren beim Fahren in Deutschland. Achtung: Wer einen deutschen Führerschein (z. B. wegen Trunkenheit im Straßenverkehr) abgeben musste, darf auch mit einem ausländischem Führerschein nicht in Deutschland fahren! Dazu gibt es mittlerweile eine recht eindeutige Rechtsprechung.
Günstiger sind Führerscheine im östlichen EU-Ausland, in Holland dagegen sind sie teurer.
EU-Ausländer dürfen ihren Führerschein unbegrenzt in Deutschland nutzen, Nicht-EU-Ausländer nur 6 Monate. Diese können ihn einmalig um 6 Monate verlängern. Für viele Staaten gibt es Anerkennungsabkommen, siehe hier. Ansonsten muss eine neue theoretische und/oder praktische Prüfung abgelegt werden. Einige Fahrschule bieten besondere Kurse für erfahrene Fahrer an, die deutlich günstiger als der reguläre Ersterwerb des Führerscheins sind.
[Bearbeiten] Links
- Führerscheinklassen im Vergleich (Fahrlehrerverband BaWü)
- RICHTLINIE 2006/126/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20.12.2006 über den Führerschein (Neufassung) für künftige Regelungen
- Führerscheinklassen und 125er; was darf ich fahren? (motorradonline24 Forum)
- Alte und neue Führerscheinklassen (Bundesverkehrsministerium)
- Alles zum Führerscheintourismus
- Richtlinie für die Prüfung der Bewerber um eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen
- Zahlencodes auf der Rückseite erklärt (Brille, Automatik usw.)
