Motorrad-Wiki
Advertisement

Zweirädrige Fahrzeuge mit Motor und bis zu 50 ccm Hubraum gelten als Kleinkrafträder, sie werden häufig "50er" genannt. Diese darf man mit dem Führerschein Klasse M (früher: Klasse 5) oder allen "größeren" Führerscheinen (Zweirad, PKW, LKW) fahren. Kleinkraftäder werden mit Versicherungskennzeichen zugelassen, darum muss man nicht zur Zulassungsstelle und auch nicht zum TÜV. Es fällt keine Kfz-Steuer an.

50er sind sehr preisgünstig in Anschaffung, Unterhalt und Reparaturen.

Auf 25 km/h gedrosselte Kleinkrafträder nennt man Mofas.


Führerscheine[]

Einer der folgenden Führerscheine ist nötig, um Kleinkrafträder fahren zu dürfen:

  • bis 25 km/h ("Mofa")
    • Prüfbescheinigung (ab 15 Jahre)
    • bei Geburt vor 1.1.1964 ohne Prüfbescheinigung fahrbar
    • jeder größere Führerschein (PKW, LKW, Motorrad, Leichtkraftrad)
  • über 25 km/h (je nach Baujahr 40, 45, 50, 60 km/h)
    • Klasse M (ab 16 Jahre)
    • alter Führerschein Klasse 4
    • jeder größere Führerschein (PKW, LKW, Motorrad, Leichtkraftrad)


Endgeschwindigkeit[]

Die zulässige bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ist bei Kleinkraftädern begrenzt. Alles, was schneller fährt, zählt als Leichtkraftrad, was eine andere Zulassung (großes Kennzeichen, TÜV) und einen Führerschein Klasse A1 oder A erfordert. Die zulässige bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit wurde im Laufe der Zeit einige Male geändert und durch Bestandsschutzregeln für DDR-Fahrzeuge weiter verkompliziert.

  • Baujahre neuer als 2002: 45 km/h
  • Baujahre 1984-2001: 50 km/h
  • Baujahre älter als 1984: 40 km/h
  • Altfahrzeuge aus der DDR älter als 1993: 60 km/h

Es zählt die "echte" Geschwindigkeit in der Ebene, unabhängig von der Ungenauigkeit der Tachoanzeige. Höhere Geschwindigkeiten auf Gefällstrecken interessieren nicht.

10% Toleranz für Verschleiß scheinen von Polizei und Gerichten häufig anerkannt zu werden. Rechtssicherheit gibt es dafür aber nicht.

Drosseln[]

Da viele 50er eigentlich schneller fahren könnten weil sie über ausreichend Leistung verfügen, werden sie vom Hersteller gedrosselt. Leider sind 45 km/h zu langsam, um in flüssigem Stadtverkehr mitzuschwimmen. Einige Fahrer sind unzufrieden mit der Endgeschwindigkeit und versuchen die Drosseln zu entfernen. Das kann folgende Konsequenzen haben:

  • Kontrolle mit Fahrerlaubis A1/A: 3 Punkte, 50 Euro, ggfs. B-Verstoß mit Auswirkungen auf Probezeit, Mängelkarte
  • Kontrolle ohne Fahrerlaubis A1/A: 3+6 Punkte, Mängelkarte, Anzeige mit Gerichtsverhandlung, evtl. Führerscheinsperre
  • bei Unfall mit Fremdschaden zusätzlich Regressforderungen der eigenen Haftpflichtversicherung (auf 5000 Euro gedeckelt)


Die 45 km/h waren eine EU-Vereinheitlichung, die EU-weit gilt. Die 60 km/h sind eine Regelung zum Bestandsschutz von DDR-Fahrzeugen.

Wer in Deutschland eine 50er jenseits der Drosselgeschwindigkeit im öffentlichen Straßenverkehr fahren will braucht dafür mindestens den Führerschein A1 und muss das Fahrzeug als Leichtkraftrad zulassen. In der Regel ist es wegen des Papierkrieges günstiger, gleich ein marktgängiges Leichtkraftrad zu kaufen.

Alternativen[]

Wer längere Strecken ausserorts fahren muss sollte sich lieber nach einem Leichtkraftrad umsehen.

Advertisement