Probezeit
Aus Motorrad-Wiki
Die Probezeit wurde eingeführt, um die hohen Unfall- und Opferzahlen von Fahranfängern zu bekämpfen. Sie gilt für PKW und Motorrad gleichermaßen, aber nur ab dem Erwerb der ersten Fahrerlaubnis.
Die Probezeit hat nichts zu tun mit:
- der zweijährigen Leistungsbeschränkung der Klasse A auf 25 kW/34 PS
- der zweijährigen Geschwindigkeitsbeschränkung der Klasse A1 auf 80 km/h
Die Probezeit dauert zwei Jahre ab Erwerb der ersten Fahrerlaubnis (ausser Klasse M). Bei zwei Verstößen der Kategorie B oder einem Verstoß der Kategorie A innerhalb der Probezeit wird eine Nachschulung fällig und die Probezeit verlängert sich einmalig um zwei Jahre.
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[Bearbeiten] Verstöße
Diese für die Probezeit relevanten Verstöße sind:
[Bearbeiten] Kategorie A
Alle Straftaten und fast alle Delikte, die Punkte in Flensburg nach sich ziehen. Alles, was andere direkt gefährdet.
- Unfallflucht
- unterlassene Hilfeleistung
- fahrlässige Tötung oder Körperverletzung
- Nötigung
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Trunkenheit
- Fahren unter Drogeneinfluss
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (gilt auch für entfernte Drosseln!)
- verbotene Fahrgastbeförderung
- Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot
- stark überhöhte Geschwindigkeit (ab 21 km/h Überschreitung)
- mangelnder Sicherheitsabstand
- falsches Überholen
- falsches Abbiegen
- unerlaubtes Wenden oder Rückwärtsfahren
- falsches Verhalten an Bahnübergängen, an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen oder an Zebrastreifen
- falsches Verhalten an Ampeln, am Stop-Schild oder bei Haltzeichen von Polizeibeamten
- Missachten der Vorfahrt
[Bearbeiten] Kategorie B
Delikte, die andere indirekt gefährden. Die restlichen Punkte-Delikte.
- Benutzung unversicherter oder nicht zugelassener Fahrzeuge (beispielsweise ohne Betriebserlaubnis, z.B. entfernte Drosseln, Tuning) (Quelle)
- Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
- Telefonieren mit dem Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung
- Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen
- Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
- Kennzeichenmißbrauch
- ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer
- verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
- Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen
- mit abgefahrenen Reifen fahren
- Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
[Bearbeiten] Nachschulung
Die Nachschulung ist ein Seminar mit anschließender Fahrstunde. Sie kostet ca. 500 € und wird nicht von allen Fahrschulen angeboten. Gerade auf dem Land kann es schwer werden, eine Fahrschule dafür zu finden. Bis zum Ablegen der Nachschulung ruht die Fahrerlaubnis.
