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Probezeit

Aus Motorrad-Wiki

Die Probezeit wurde eingeführt, um die hohen Unfall- und Opferzahlen von Fahranfängern zu bekämpfen. Sie gilt für PKW und Motorrad gleichermaßen, aber nur ab dem Erwerb der ersten Fahrerlaubnis.

Die Probezeit hat nichts zu tun mit:

Die Probezeit dauert zwei Jahre ab Erwerb der ersten Fahrerlaubnis (ausser Klasse M). Bei zwei Verstößen der Kategorie B oder einem Verstoß der Kategorie A innerhalb der Probezeit wird eine Nachschulung fällig und die Probezeit verlängert sich einmalig um zwei Jahre.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Verstöße

Diese für die Probezeit relevanten Verstöße sind:

[Bearbeiten] Kategorie A

Alle Straftaten und fast alle Delikte, die Punkte in Flensburg nach sich ziehen. Alles, was andere direkt gefährdet.

  • Unfallflucht
  • unterlassene Hilfeleistung
  • fahrlässige Tötung oder Körperverletzung
  • Nötigung
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Trunkenheit
  • Fahren unter Drogeneinfluss
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (gilt auch für entfernte Drosseln!)
  • verbotene Fahrgastbeförderung
  • Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot
  • stark überhöhte Geschwindigkeit (ab 21 km/h Überschreitung)
  • mangelnder Sicherheitsabstand
  • falsches Überholen
  • falsches Abbiegen
  • unerlaubtes Wenden oder Rückwärtsfahren
  • falsches Verhalten an Bahnübergängen, an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen oder an Zebrastreifen
  • falsches Verhalten an Ampeln, am Stop-Schild oder bei Haltzeichen von Polizeibeamten
  • Missachten der Vorfahrt

[Bearbeiten] Kategorie B

Delikte, die andere indirekt gefährden. Die restlichen Punkte-Delikte.

  • Benutzung unversicherter oder nicht zugelassener Fahrzeuge (beispielsweise ohne Betriebserlaubnis, z.B. entfernte Drosseln, Tuning) (Quelle)
  • Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
  • Telefonieren mit dem Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung
  • Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen
  • Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
  • Kennzeichenmißbrauch
  • ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer
  • verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
  • Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen
  • mit abgefahrenen Reifen fahren
  • Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus


[Bearbeiten] Nachschulung

Die Nachschulung ist ein Seminar mit anschließender Fahrstunde. Sie kostet ca. 500 € und wird nicht von allen Fahrschulen angeboten. Gerade auf dem Land kann es schwer werden, eine Fahrschule dafür zu finden. Bis zum Ablegen der Nachschulung ruht die Fahrerlaubnis.