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StVO

Aus Motorrad-Wiki

Die Straßenverkehrsordnung ist eine Rechtsverordnung, die den Verkehr auf öffentlichen Straßen regelt. Die StVZO regelt, welche Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

Die StVO weißt für Motorradfahrer einige Skurilitäten auf:

  • Im Überholverbot dürfen PKW Motorräder überholen.

Man kann erahnen, dass die StVO aus Zeiten stammt, als Motorräder noch langsamer als PKW waren. Heute sind viele Regelungen überholt. So sind die meisten Strecken-Überholverbote für Überholmanöver von PKW ausgelegt, je nach Motorisierung könnte ein Motorrad bei der vorhandenen Sicht an einigen Stellen aber gefahrlos überholen, da es deutlich weniger Strecke zum Überholen benötigt. Tatsächlich ist es in der StVO aber genau andersrum, PKW dürfen im Überholverbot Motorräder überholen.


Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Regeln, die selbst von Strafverfolgern ignoriert werden

Einige Regeln der StVO für Motorradfahrer gehen so weit an der Realität vorbei, dass sie heute in der Regel weder von Motorradfahrern noch von Polizei oder Ordnungsämtern beachtet werden:

[Bearbeiten] Parken auf Gehwegen

Laut StVO muss ein Motorrad wie ein PKW geparkt werden, also innerhalb einer markierten Fläche und ggfs. mit Parkschein bzw. Parkausweis oder Parkuhr. Praktisch kann man sein Motorrad überall parken, wo es nicht im Weg steht, ohne je Ärger zu bekommen. Einige Kommunen haben versucht, dies zu verhindern, indem Strafzettel für laut StVO falsch geparkte Motorräder ausgestellt wurden. Der Parkschein soll mit dem Bremshebel eingeklemmt werden.

Da als Reaktion darauf aber am nächsten Wochenende sämtliche Motorradfahrer der näherend Umgebung alle PKW-Parkplätze in der Innenstadt der jeweiligen Kommune belegt haben (was zu einigem Unmut seitens der PKW-fahrer führte), wurde die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit wieder eingestellt. So geschehen u.a. in: Bonn, Düsseldorf, ... (bitte ergänzen)

Aktuell versuchen folgende Gemeinden, das Parken auf Gehwegen zu ahnden:

  • Braunschweig
  • Minden
  • Uelzen
  • Hannover
  • Dresden

Eine Parkscheibe am Motorrad will man sehen in:

  • Kelsterbach
  • Remscheid (Verfahren läuft, 2x 5 € wg. fehlender Parkscheibe)

Mitunter wird das Bußgeldverfahren auf Rückfrage ohne weiteres Aufheben eingestellt, einige Politessen sind wohl übermotiviert.

Andererseits gibt es im Handel die "abschließbare Parkscheibe" gerade und insbesondere für Motorräder.

[Bearbeiten] Durchschlängeln in PKW-Schlangen

Ein explizites Verbot des Durschlängelns gibt es nicht. Aber laut StVO ist beim Überholen auf ausreichenden Seitenabstand zu achten. Auch muss bei mehreren vorhandenen Fahrspuren innerhalb der Fahrspuren gefahren werden. Also könnte ein Bußgeld verhängt werden. Praktisch ist das aber nie der Fall.

Durchschlängeln im Stau wird von der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte als verbotenes Rechtsüberholen bewertet und mit einem Bußgeld von EUR 50,00 sowie 3 Punkten geahndet. Kommt es beim Durchschlängeln zu einem Unfall trifft den Biker ein Mitverschulden.

Und weil wir wollen, dass das auch so bleibt, fahren wir bitte nur an stehenden Kolonnen mit maximal 20 km/h vorbei, machen dabei beiden Augen auf und legen die Finger auf die Bremse.

Liebe Autofahrer, euch entsteht dadurch kein Nachteil - Motorräder sind Autos nur selten im Weg. Stop and Go ist auf einem Motorrad schon anstrengend genug, bei Temperaturen außerhalb von 10-20 Grad sehr anstrengend und im Regen einfach furchtbar. Freut euch lieber, dass ihr bequem und trocken sitzt, eine Heizung, Handbremse, ein Radio und vielleicht sogar eine Klimaanlage habt und dass euer Fahrzeug nicht umfällt und dabei erheblichen Schaden nimmt, wenn ihr euch kurz entspannt.

[Bearbeiten] Strafverfolgung

Verstöße gegen die StVO verfolgen Polizei, Ordnungsämter (v.a. Parkverstöße) und Kommunen (Radarfallen). Zusammengefasst nennt man dies Verkehrsüberwachung (siehe dort).


[Bearbeiten] Links