Motorrad-Wiki
Registrieren
Advertisement

Die Straßenverkehrsordnung ist eine Rechtsverordnung, die den Verkehr auf öffentlichen Straßen regelt. Die StVZO regelt, welche Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen dürfen und wie sie im Einzelnen technisch ausgerüstet und konfiguriert sein müssen.

Die StVO weist für Motorradfahrer einige Skurilitäten auf:

  • Im Überholverbot dürfen PKW Motorräder überholen.

Man kann erahnen, dass die StVO aus Zeiten stammt, als Motorräder noch langsamer als PKW waren. Heute sind viele Regelungen überholt. So sind die meisten Strecken-Überholverbote für Überholmanöver von PKW ausgelegt, je nach Motorisierung könnte ein Motorrad bei der vorhandenen Sicht an einigen Stellen aber gefahrlos überholen, da es deutlich weniger Strecke zum Überholen benötigt. Tatsächlich ist es in der StVO aber genau andersrum, PKW dürfen im Überholverbot Motorräder überholen.

Regeln, die selbst von Strafverfolgern ignoriert werden

Einige Regeln der StVO für Motorradfahrer gehen so weit an der Realität vorbei, dass sie heute in der Regel weder von Motorradfahrern noch von Polizei oder Ordnungsämtern beachtet werden:

Parken auf Gehwegen

  • Laut StVO muss ein Motorrad wie ein PKW geparkt werden, also innerhalb einer markierten Fläche und ggfs. mit Parkschein bzw. Parkausweis oder Parkuhr. Praktisch kann man sein Motorrad überall parken, wo es nicht im Weg steht, ohne je Ärger zu bekommen. Einige Kommunen haben versucht, dies zu verhindern, indem Strafzettel für laut StVO falsch geparkte Motorräder ausgestellt wurden. Der Parkschein soll mit dem Bremshebel eingeklemmt werden.

Da als Reaktion darauf aber am nächsten Wochenende sämtliche Motorradfahrer der näheren Umgebung alle PKW-Parkplätze in der Innenstadt der jeweiligen Kommune belegt haben (was zu einigem Unmut seitens der PKW-fahrer führte), wurde die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit wieder eingestellt. So geschehen u.a. in: Bonn, Düsseldorf, Essen, Bremen, Bottrop, Köln... (bitte ergänzen)

Aktuell versuchen folgende Gemeinden, das Parken auf Gehwegen zu ahnden:

  • Aalen (Baden-Württemberg Mai 2012)
  • Augsburg (Bayern 09/2013, 05/2016 bei Fahrradparkplätzen nähe Stadtbücherei)
  • Bad Säckingen (Mai 2015) auf Gehweg vor dem Bahnhof, 15.-Eur Bußgeld, mittlerweile ist genau an selber Stelle ein offizieller Motorradparkplatz eingerichtet!
  • Bamberg (Bayern 11.04.2017 20€ in der Oberen Königstraße)
  • Bayreuth (Bayern 5.6.2015)
  • Bergisch Gladbach (06/2013)
  • Bielefeld Aktuell 2015 10€ Verwarnungsgeld für Parken ohne gültigen Parkschein
  • Boltenhagen, Ostseebad (7/2017, 2*20€ für Parken ohne Behinderung auf ca. 6m breiten Gehweg, im ges. Ort keine Kradparkplätze nur Kostenpflichtige PKW Plätze)
  • Bottrop (2014)
  • Braunschweig (insbesondere im Gebiet der Schloss Arkaden!)
  • Cottbus
  • Dresden
  • Düsseldorf-Süd (August 2012)
  • Duisburg-Neudorf (August 2017 20 € ohne Behinderung)
  • Duisburg-Zentrum (April 2018 20 € - ohne Behinderung auf dem Streifen zwischen Parkbucht und Grünfläche)
  • Erfurt (17.09.2012) 50ccm Roller
  • Erlangen (Mai 2012)
  • Essen (11.07.2013)
  • Flensburg (Aug.2011)
  • Frankfurt (Mai 2015) 50ccm Roller
  • Freiberg (Sachsen, September 2015, in einer Häuserecke ohne Behinderung)
  • Freiburg i. Br. (Jul. 2014)
  • Friedberg (Hessen)
  • Füssen (Bayern)
  • Garmisch-Partenkirchen (auch mit Parkschein, über 50 ccm)
  • Göttingen (Baden-Württemberg Juni 2014)
  • Göppingen (März 2015)
  • Göppingen (Mai 2017), auf dem Geweg, direkt an einem den gesamten Geweg einnehmende Baustelle, Fußgänger müssen auf der Strasse oder gegenüberliegender Seite laufen. Absolut keine Behinderung. 30 EURO !!! totaler Frust, Wer macht mit bei der Aktion am Samstag alle Parkplätze vollzustellen?  meödet Euch bei ingenius@gmx.de  wir machen dann einen Termin aus !!!
  • Grenzach-Wyhlen (Juli 2017) auf breitem Gehweg vor einer Schule, ohne Behinderung. 20.- Eur Bußgeld
  • Gummersbach (April 2016, Bußgeld 20 Euro,parken auf sehr breitem Gehweg ohne Behinderung! )
  • Halle (Saale) (Mai 2016)
  • Hamburg/Reeperbahn
  • Hannover
  • Heiligenhafen (Juni 2017)
  • Hof
  • Husum (Juni 2015)
  • Jena (2012)
  • Kaiserslautern (29.10.12, 23.08.13)
  • Karlsruhe (ab 2019)
  • Kassel (September 2012), ganz aktuell: Juli 2015; Juli 2015 Grüner Weg
  • 97753 Karlstadt a. Main,  15.12.2015 Verwarnungsgeld € 20 ( ohne Behinderung )
  • Kemnath-Stadt, Oberpfalz (05/2016)
  • Koblenz (09/2014 Görrestraße)
  • Königstein /(Sächs.Schweiz)
  • Königs Wusterhausen (Androhung von € 20 bei einem Gehweg von mind. 9m ohne Behinderung 11/2016)
  • Kyritz (Mai 2017)
  • Leipzig (Juli 2013)
  • Marienheide
  • Marburg
  • Memmingen
  • Meersburg (6/2014)
  • Minden
  • Murnau
  • Münster ( Nov. 2012)
  • Neu-Ulm
  • Nürnberg (22.04.2015) 20€ geparkt ohne Behinderung in einem anders nicht genutztem Bereich!, Nürnberg (03.09.2016) 20€ geparkt ohne Behinderung
  • Möhnesee-Delecke (Sept. 2014) 20€
  • Oldenburg (Jan 2013)
  • Passau
  • Pulheim (Aug. 2013 obwohl Bürgersteig ca. 9 Meter breit ist und niemand behindert wird)
  • Ravensburg (ganz unhöfliche Stadtverwaltung)
  • Regensburg
  • Rosenheim (Mai 2016, 20€ obwohl ohne Behinderung abgestellt)
  • Salzburg (Österreich 06/2015)
  • Selm
  • Schleiden (Eifel) 04/2016, abgstellt weder auf der Sraße nochauf dem Gehweg sondern in einer "toten Ecke"
  • Schönebeck / Elbe (08/2016)
  • Sindelfingen (2/2016)
  • Sonneberg (2013)
  • Steinhude
  • Stralsund (6/2013)
  • Strausberg bei Berlin (6/2013)
  • Sundern (05/2015)
  • Tübingen (04/2016)
  • Uelzen
  • Überlingen, Bodensee (6/2014)
  • Wentdorf bei Hamburg (2016)
  • Wiesbaden (9/2017, 20,- obwohl absolut keine Behinderung)
  • Wismar 10/2014
  • Wörrstadt (2013)
  • Wuppertal 07/2013
  • Würzburg (2012)
  • Zinnowitz (Usedom) (05/2013)


Eine Parkscheibe am Motorrad will man sehen in:

  • Aalen (Baden-Württemberg Mai 2012)
  • Bergisch Gladbach (06/2013)
  • Bielefeld (2013, 10€ wg fehlender Parkscheibe)
  • Bottrop (2012)
  • Elmshorn Kreis Pinneberg 12.09.2014 ( 10 Euro)
  • Flensburg (Aug.2011)
  • Frankfurt Main (Höchst) (Juni 2014)
  • Gevelsberg (Mai 2012)
  • Göppingen (Baden-Württemberg März 2015)
  • Gummersbach
  • Hemer
  • Heide (Juli 2015)
  • Husum (Juni 2015)
  • Itzehoe (10 Euro)
  • Kamen
  • 97753 Karlstadt a. Main, 15.12.2015
  • Kelsterbach
  • Königstein /(Sächs.Schweiz)
  • Marienheide ( April 2016, Bußgeld 10 Euro für 5 Minuten parken(Apothekenbesuch) ohne Parkscheibe)
  • Melle (Landkreis Osnabrück, April 2015)
  • Möhnesee-Delecke (Sept. 2014) 10€
  • Passau
  • Cottbus
  • Remscheid (Verfahren läuft, 2x 5 € wg. fehlender Parkscheibe)
  • Rheinsberg (Brandenburg) 4x10 € am 04.05.2015
  • Salzwedel (16.10.2017) 10€
  • Steinhude(Juni 2012)
  • Tübingen
  • Timmendorfer Strand (August 2014: aus Rücksicht auf Touristen: 3 Motorräder auf 1 markierten Parkplatz geparkt, leider ohne Parkscheibe = 3x € 10,-- !!)
  • Plön/Ostholstein August 2014 (10,-€)
  • Kemnath-Stadt, Oberpfalz (05/2015)
  • Veitshöchheim (21.04.2017)
  • Velbert (05/2016)


Einen Bewohnerparkausweis am Motorrad will man sehen in:

  • Frankfurt am Main (August 2015 - 10€ wg. fehlendem Ausweis. Sowohl bei Motorrad als auch bei 50er Roller)
  • Jena (Juli 2017 - 10€ wg. fehlendem Ausweis am Motorrad)
  • Lübeck (April 2018 - 30 € ; sowohl Motorrad als auch Roller, geparkt zwischen Fahrradständern)
  • Mannheim (September 2017 15€ wg. fehlendem Ausweis am Motorrad in der Innenstadt. Außerhalb der Innenstadt ist das Gehwegparken bei Restbreite von 1,00m geduldet. Wer auf der Straße parkt benötigt auch dort ggf. einen Bewohnerparkausweis.)


Mitunter wird das Bußgeldverfahren auf Rückfrage ohne weiteres Aufheben eingestellt, einige Politessen sind wohl übermotiviert.

Interessant ist das Modell "Stuttgart":

  • Parken auf Gehwegen wird toleriert, wenn genug Raum frei bleibt.
  • Beim Parken auf PKW-Stellplätzen muss wie für einen PKW Parkscheibe/Parkschein genutzt werden.
  • Auf Sperrflächen darf nicht geparkt werden.

Pragmatisch ist das Modell "Schweiz":

  • Einspurige Fahrzeuge (Motorrad ohne Beiwagen, Roller) dürfen nicht auf Stellplätzen für mehrspurige (PKW) Fahrzeuge abgestellt werden.
  • Parken auf Gehwegen wird daher überall dort toleriert, wo genug Raum frei bleibt.

Durchschlängeln in PKW-Schlangen

Ein explizites Verbot des Durschlängelns gibt es in der deutschen StVO nicht. Beim Überholen ist aber auf ausreichenden Seitenabstand zu achten. Auch muss bei mehreren vorhandenen Fahrspuren innerhalb der Fahrspuren gefahren werden. Also könnte ein Bußgeld verhängt werden. Praktisch ist das aber nur sehr selten der Fall, z.B. wenn deswegen am gleichen Ort kurz vorher ein Unfall passiert ist. Und weil wir wollen, dass das auch so bleibt, fahren wir bitte nur an stehenden Kolonnen mit maximal 20 km/h vorbei, machen dabei beiden Augen auf und legen die Finger auf die Bremse.

Durchschlängeln im Stau wird von der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte als verbotenes Rechtsüberholen bewertet und mit einem Bußgeld von EUR 50,00 sowie 3 Punkten geahndet (z.B. Gemäß OLG Düsseldorf v. 30.04.1990). Kommt es beim Durchschlängeln zu einem Unfall trifft den Biker ein Mitverschulden.

Liebe Autofahrer, euch entsteht dadurch kein Nachteil - Motorräder sind Autos nur selten im Weg. Stop and Go ist auf einem Motorrad schon anstrengend genug, bei Temperaturen außerhalb von 10-20 Grad sehr anstrengend und im Regen einfach furchtbar. Freut euch lieber, dass ihr bequem und trocken sitzt, eine Heizung, Handbremse, ein Radio und vielleicht sogar eine Klimaanlage habt und dass euer Fahrzeug nicht umfällt und dabei erheblichen Schaden nimmt, wenn ihr euch kurz entspannt.

Im Ausland ist das vorsichtige Fahren durch Staus vielerorts erlaubt, z.B. in Österreich und Belgien.

Strafverfolgung

Verstöße gegen die StVO verfolgen Polizei, Ordnungsämter (v.a. Parkverstöße) und Kommunen (Radarfallen). Zusammengefasst nennt man dies Verkehrsüberwachung (siehe dort).


Links

Urteile rund um das Thema Motorrad (www.advobike.de

Advertisement