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Deutschland[]

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Österreich[]

In Österreich gibt es keinen einheitlichen Strafkatalog. Daher zahlt man vom Bundesland/Polizisten abhängig mal mehr, mal weniger ...

Beispiele für Delikte + Strafhöhen:

  • Falschparken in Wien (zB Behindertenparkplatz; Zone "ausgenommen für Fzg des XXX. Bezirks) ... 36€
  • Fahren ohne Helm ... 35€ - 50€
  • Fahren gegen die Einbahn ... 50€
  • Überfahren Sperrlinie/Sperrfläche ... 50€
  • kein Blinken ... 35€
  • Überholen bei ungenügender Sicht ... 50€
  • +20km/h im Ortsgebiet ... 30€
  • +30km/h auf Autobahn (130km/h!) ... 50€
  • Fahren auf der Busspur ... 35€

Zur Praxis ist zu sagen, dass sich ein Rechtsmittel in vielen Fällen nicht auszahlt, da die Strafen großteils als Organmandate oder Anonymverfügungen ausgesprochen werden. Wenn nicht eingezahlt bzw. Einspruch bei Strafverfügungen erhoben wird, leitet die Behörde ein ordentliches Verwaltungsverfahren ein und die Strafe wird höher. Die Behörde kann den Lenker durch eine Lenkerauskunft ermitteln oder den Halter wegen nichterteilung bestrafen. Man entgeht den Blutsaugern als Inländer praktisch nicht.

Legt man dann im ordentlichen Verwaltungsverahren Rechtsmittel ein (= Beschwerde an den LVwGH) so wird die Strafe um 20% Verwaltungsgebühren erhöht. Die Erfolgsaussichten sind in vielen Fällen eher minimal - daher sollte man die Strafen einfach zahlen und als zusätzliche Ausgaben beim Motorradfahren einkalkulieren.

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