Motorrad-Wiki
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Teilegutachten beschreiben die Eignung eines Fahrzeugteils für die Verwendung an bestimmten Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr. Teile mit Teilegutachten müssen nach der Montage beim TÜV eingetragen werden (genauer: Anbauabnahme nach § 19.3 STVZO bei einer Überwachungsorganisation). Der Ingenieur beim TÜV begutachtet die ordnungsgemäße Anbringung und trägt dann die neuen Teile ein. Dies kostet beim TÜV ab 26€. Man erhält eine Abnahmebescheinigung. Mit dieser darf man (bei kleineren Umbauten) solange legal fahren, bis man das nächste Mal aus einem anderen Grund zur Zulassungsstelle muss. Bei größeren Umbauten muss man sofort zur Zulassungsstelle. Dort werden die Änderungen in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Dies kostet 10,20 €. Dieser Betrag wird ab dann auch bei jeder Ummeldung (Umzug, Verkauf) fällig.

Da die Kriterien für Anbauten immer strenger werden (siehe auch Baujahr), sind alte Rahmen mit Briefen, die viele Eintragungen enthalten, in Fachkreisen eine Menge Geld wert.

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