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Teilkasko

Aus Motorrad-Wiki

Die Teilkaskoversicherung bezahlt Schäden am Fahrzeug durch Diebstahl, Unwetter, Brand, Wildunfälle (oft nur "Haarwild") und Glasschäden.

Angesichts der geringen jährlichen Kosten und der Risiken für ein Motorrad durch Unwetter, Umkippen im Stand oder des hohen Diebstahlrisikos (insbesondere bei Supersportlern und Harleys) ist die Teilkasko für viele, wenn nicht alle Motorradfahrer zu empfehlen.

Die Teilkaskoversicherung bezahlt nicht für selbstverschuldete Schäden und Vandalismus. Diese Leistungen sind der Vollkasko vorbehalten.


[Bearbeiten] Sturmschäden

Fällt das Motorrad im Sturm um, muss man der Teilkasko einen Nachweis erbringen, dass mindestens Windstärke 8 geherrscht hat. Dazu kann man z.B. die Hotline des Deutschen Wetterdienst anrufen: 01805-913913. An besonders medienwirksamen Sturmtagen/-nächten (Wiebke, Kyrill, ...) entfällt dieser Schritt normalerweise. Der Versicherungsnehmer ist nicht dazu verpflichtet, das Motorrad besonders zu sichern. Es ist wichtig, den Schaden sofort (am nächsten Werktag) telefonisch zu melden.

Die Versicherung schickt dann einen Gutachter der Schäden, Wiederbeschaffungswert vor dem Schaden, Restwert und Vorschäden ermittelt. Die Versicherung zahlt dann:

  • Schaden (Teile plus Arbeitslohn) minus Selbstbeteiligung

oder

  • bei wirtschaftlichem Totalschaden Wiederbeschaffungswert vor dem Schaden minus Restwert minus Selbstbeteiligung

je nachdem was günstiger ist. Dabei werden Neuteile und Arbeitszeit beim Vertragshändler angenommen. Ein Abzug "Neu für alt" (Wertsteigerung durch Neuteile) findet nicht statt. Verbeulte Tanks werden (entsprechend den Richtlinien der Hersteller) durch neue ersetzt.

Sturmschäden sind bei älteren Motorrädern mit geringem Restwert oft wirtschaftliche Totalschäden.